Stifterin werden, Stifter werden
Die Stärke der Menschen, die Lumen Gentium mittragen
„Sicher ist es unverzichtbar, in unserer Lebens- und
Arbeitswelt an Werte zu erinnern. Viel wichtiger ist es aber, sie beispielhaft
zu leben und anderen eine Orientierung zu geben, wie sie diese Werte denn
leben können.“
- Christiane Underberg, Unternehmerin

Lumen Gentium, die Stiftung deutscher Katholiken, lebt von der Stärke der Menschen, die sie mittragen. Wenn die Anliegen der Stiftung auch Ihnen wichtig sind, dann bitten wir Sie: Unterstützen Sie Lumen Gentium – als Stifterin oder Stifter. Der Verband der Diözesen Deutschlands, das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) und eine Reihe von Einzelpersonen haben ein Zeichen gesetzt und Lumen Gentium als Gründungsstifter mit einem Anfangskapital ausgestattet. Um die gesteckten Ziele zu erreichen, brauchen wir Menschen, die auf diesem Fundament mitbauen – als Privatpersonen oder privates Unternehmen, als Gruppe von Personen oder auch juristische Personen.
ZUSTIFTUNG
Aus den Erträgen des Vermögens finanziert Lumen Gentium Projekte für eine weltoffene Kirche.Vorteile für den Stifter: Ihr Vermögen wirkt dauerhaft im Sinne Ihres Anliegens. Eine Zustiftung kann wie eine Spende steuerlich geltend gemacht werden.
STIFTUNGSFONDS
Sie können Ihren Beitrag einem bestimmten Projekt der Stiftung deutscher Katholiken widmen. Der Fonds wird von Lumen Gentium treuhänderisch verwaltet und kann auch – je nach Anweisung des Stifters – verbraucht werden. In der Regel trägt ein Stiftungsfonds den Namen des Stifters oder des Projektes, das gefördert werden soll.
UNSELBSTÄNDIGE STIFTUNG
Für größere Vermögen, die einem bestimmten Zweck der Lumen Gentium gewidmet werden sollen, bietet sich die unselbständige Stiftung an. Solche (Zu-)Stiftungen werden häufig nach ihrem Stifter benannt. Ihr Vermögen darf nicht verbraucht werden – nur die Erträge fließen in den festgelegten Zweck. Die Stiftung deutscher Katholiken übernimmt in diesem Fall als rechtsfähiger Träger die Aufgabe als Treuhänder.
Zuwendungen in die Stiftung der deutschen Katholiken können sowohl zu Lebzeiten als auch durch ein Testament verfügt werden. Dabei respektiert die Stiftung die persönlichen Wünsche ihrer Zustifter. Die individuelle Gestaltung der Zustiftung sollte die rechtlichen und steuerlichen Bestimmungen berücksichtigen.
STEUERLICHE ANREIZE
Der Staat hat erhebliche Anreize für Stifter geschaffen: (Zu-)Stifter können bis zu 20.450 Euro pro Jahr steuermindernd geltend machen. Bei Neugründung einer Stiftung (z. B. einer treuhänderischen) können bis zu 307.000 Euro innerhalb eines Zehnjahreszeitraumes von der Einkommen- und Gewerbesteuer abgesetzt werden.
BANKVERBINDUNG
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